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Barrierefreiheit testen

Prüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit nach BFSG und WCAG 2.1. Unser Checker erkennt fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme und Tastatur-Navigation-Mängel.

BFSG-Barrierefreiheits-Checker: Website-Zugänglichkeit nach WCAG 2.1 und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz automatisch prüfen

Was wird geprüft?

Alt-Texte für Bilder

Haben alle Bilder aussagekräftige Alternativtexte für Screenreader und Suchmaschinen?

Farbkontraste

Erfüllen Text- und Hintergrundfarben die WCAG-Mindestanforderungen an den Kontrast?

Tastaturnavigation

Sind alle interaktiven Elemente per Tastatur erreichbar und bedienbar?

Semantisches HTML

Werden korrekte HTML-Elemente wie Überschriften, Listen und Landmarks verwendet?

Formulare

Haben alle Formularfelder verknüpfte Labels und verständliche Fehlermeldungen?

ARIA-Attribute

Werden ARIA-Rollen und -Attribute korrekt eingesetzt, um assistive Technologien zu unterstüzen?

BFSG und digitale Barrierefreiheit: Was Website-Betreiber 2026 wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für Website-Betreiber bedeutet das konkret: Online-Shops und Dienstleistungswebsites müssen die Anforderungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA erfüllen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Unser BFSG-Checker prüft Ihre Website automatisiert auf die wichtigsten Barrierefreiheits- kriterien. Dabei orientieren wir uns an den WCAG 2.1 Level AA Erfolgskriterien, die der europäischen Norm EN 301 549 zugrunde liegen. Der Test erfasst sowohl technische Aspekte wie semantisches HTML und ARIA-Attribute als auch visuelle Kriterien wie Farbkontraste und Textgrössen.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz bei Dienstleistungen. Für Online-Shops gilt die Pflicht unabhänig von der Unternehmensgröße. In der Praxis betrifft das Gesetz damit die große Mehrheit der kommerziellen Websites in Deutschland.

Auch wenn Ihr Unternehmen von der BFSG-Pflicht ausgenommen sein sollte, lohnt sich die barrierefreie Gestaltung Ihrer Website: Barrierefreie Websites haben in der Regel bessere SEO-Rankings, eine höhere Nutzerfreundlichkeit und erreichen eine breitere Zielgruppe. Rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer schweren Behinderung – eine Zielgruppe, die durch mangelnde Barrierefreiheit oft ausgeschlossen wird.

Die häufigsten Barrierefreiheits-Mängel

Unsere Scans zeigen, dass die häufigsten Probleme fehlende Alt-Texte bei Bildern (bei 54 % der Websites), unzureichende Farbkontraste (41 %) und mangelhaftes semantisches HTML (38 %) sind. Viele dieser Probleme lassen sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand beheben. Unser Tool gibt Ihnen nach dem Scan konkrete Handlungsempfelungen mit Prioritätseinstufung, damit Sie wissen, wo Sie am besten anfangen.

Kompletten Website-Scan durchführen

Barrierefreiheit ist nur ein Aspekt. Unser vollständiger Scan prüft über 15 weitere Punkte wie Cookie-Banner, Impressum, DSGVO und mehr.

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